Es gibt drei Möglichkeiten, das Jahr zu gestalten:
- Studium (2 Semester)
- Praktikum (2 Semester)
- Studium (1 Semester) und Praktikum (1 Semester)
Es können sowohl fachspezifische als auch fachfremde Module belegt werden. Es können bestimmte Beschränkungen durch Austauschvereinbarungen gelten.
Das Praktikum muss fachspezifisch sein, ohne dass es von der Uni hier in Tübingen Vorgaben zum Spezialgebiet gibt.
Wenn man mehr als 8 Semesterwochenstunden (SWS) pro Semester im Ausland belegt hat, können diese zusätzlichen Module als überfachliche Kompetenzen oder als Zusatzleistung im Modulcontainer ins Transcript eingetragen werden. Für die Anrechnung gilt, dass nur vollständige Module angerechnet werden können und die Umrechnung von SWS in ECTS erfolgt entsprechend der Rechnung in der Frage über dieser.
Darüber hinaus kann es möglich sein, Module aus dem 7. oder 8. Fachsemester vorzeitig im Ausland zu absolvieren. Dazu muss ein Modul mit weitgehend gleichen Inhalten zum entsprechenden Modul in Tübingen belegt werden. Über eine Anrechnung entscheidet dann nach Anfrage über das Dekanat der jeweilige Modulverantwortliche in Tübingen. Dies kann auch für Praktika o.ä. möglich sein (z.B. Praktikum Zellbiologie oder Praktikum Spezielle Virologie).
Es ist möglich, Klausuren und Praktika aus dem 4. Fachsemester nach dem Auslandsjahr zu wiederholen. Hierbei ist es wichtig, dass man sich rechtzeitig von Klausuren/Praktika abmeldet und auch rechtzeitig vor Ablegen der Klausur/des Praktikums im nächsten Jahr anmeldet. Insbesondere bei Praktika ist auch eine Kontaktaufnahme zum jeweiligen Modulverantwortlichen sinnvoll.
Die Vorbereitungszeit hängt stark vom gewählten Gastland ab. Es ist insgesamt ratsam, sich mindestens eineinhalb Jahre vor Beginn des Auslandsaufenthalts (spätestens ab Ende des 1. Semesters) zu informieren. Dies gilt insbesondere für alle außereuropäischen Austauschprogramme sowie für Praktika.
Hier können die Erfahrungsberichte von vorherigen Studierenden, die im Ausland waren, abgerufen werden. Die Berichte sind passwortgeschützt. Bitte Kontakt mit dem Auslandsbüro aufnehmen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, direkt Kontakt mit höhersemestrigen Studierenden aufzunehmen, um Erfahrungen und Fragen direkt auszutauschen. Die Fachschaft ist bei der Kontaktvermittlung behilflich.
In der Regel werden die Entscheidungen bei der Bewerbung über die Fakultät Anfang Januar getroffen und die Antworten an die Studierenden in der zweiten Januarwoche weitergeleitet. Bei Bewerbungen über das Dezernat III können die Fristen dort erfragt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Stipendien:
- Studierende im europäischen Ausland können sich auf das Erasmus Plus-Stipendium bewerben: Erasmus-Bewerbung
Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern, in den EFTA-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen, und dem assoziierten Staat aus Osteuropa: Türkei. - BAföG: Studierende, die Inlands-BAföG beantragt haben, können dieses auch weiterhin im Ausland erhalten (bitte den entsprechenden Sachbearbeiter beim BAföG-Amt kontaktieren). Auch Studierende, die in Deutschland kein BAföG bekommen, können einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Dies ist in der Regel einfacher zu erhalten, da die Bemessungsgrundlage des Einkommens höher als das normale BAföG ist.
- Der DAAD bietet verschiedene Stipendien-Programme an; weitere Informationen können unter folgenden Links gefunden werden: Auslandsstudium bzw. Fördermöglichkeiten
- Außerdem gibt es eine Reihe anderer Förderwerke, die sowohl Studium als auch Auslandsstudium fördern. Neben den Begabtenförderungswerken (Stipendium Plus) gibt es dabei auch verschiedene andere Einrichtungen, die sich auf die Förderung von Auslandsaufenthalten spezialisiert haben und z.T. auf bestimmte Zielländer beschränkt sind. Informationen hierzu findet man auch unter mystipendium.de
- Baden-Württemberg Stipendium: Die Voraussetzungen sind: (a) Teilnahme an Austauschprogrammen der Universität; (b) Teilnahme an Austauschprogrammen der Fakultät zum Zwecke des Studiums (Praktika sind ausgeschlossen.)
- Promos-Stipendium: Bei Promos gibt es bestimmte Länder-Regelungen bezüglich der Art des Aufenthaltes. Praktika werden hingegen nur in Ländern finanziert, die nicht am Erasmus-Programm teilnehmen. Das bedeutet, dass Sie innerhalb der EU für ein Praktikum nicht durch Promos gefördert werden können.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll lediglich einen ersten Einblick über mögliche Stipendien für das Auslandsjahr bieten.
Eine Möglichkeit ist es, sich um einen Wohnheimplatz der Universität, von der man akzeptiert worden ist, zu bewerben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, privat nach einer Unterkunft zu suchen. Hierzu wird empfohlen, Kontakte und Portale von Studierenden höherer Fachsemester oder dem Auslandsbüro der auswärtigen Universität zu erfragen. Praktikanten können i.d.R. nicht die Wohnheime der Universität in Anspruch nehmen, wenn sie nicht ebenfalls in der Universität eingeschrieben sind. Hier helfen möglicherweise einige Arbeitsgruppen oder Firmen weiter.
Hier sind die Regelungen vom Gastland abhängig. Man sollte sich dazu bei der eigenen Krankenkasse informieren. Bei einigen Universitäten ist eine Versicherung auch Voraussetzung zur Einschreibung.
Wichtig ist, dass eine Reisekrankenversicherung nicht ausreicht, da das Zeitlimit von in der Regel 6-8 Wochen überschritten wird.